Information Aufbewahrung Schlüssel für Waffenschränke Schlüssel für Aufbewahrungsbehältnisse von Schusswaffen und Munition müssen gemäß § 36 Abs. 1, 5 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV auf dem Sicherheitsniveau verwahrt werden, welches auch für die Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist. Welche Möglichkeiten bestehen als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel? • Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss mit mindestens demselben Widerstandsgrad wie der bereits vorhandene Waffenschrank o zur Aufbewahrung des Schlüssels oder o zur Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition • Umrüstung eines vorhandenen Schranks durch den Hersteller mit entsprechender Zertifizierung auf ein biometrisches Schloss oder ein Zahlenschloss (Achtung: Durch eigenmächtige Umrüstung des Schlosses entfällt die Zertifizierung des Waffenschranks. Eine sichere Aufbewahrung liegt dann nicht mehr vor.) Hinweis: Sofern ein Schlüssel für einen Schrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss als alternative Öffnungsmöglichkeit vorhanden ist, kann dieser entweder im Waffenschrank selbst, oder in einem weiteren Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss verwahrt werden. Fazit: Schlüssel in der Hosentasche geht nicht mehr. Wer noch einen Tresor mit Schlüssel hat, muss sich im Regelfall einen weiteren Tresor zulegen. Altbestand: Klasse B Neubesitz: Klasse 0 oder 1
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