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Information Aufbewahrung Schlüssel für Waffenschränke
 
 Schlüssel für Aufbewahrungsbehältnisse von Schusswaffen und Munition
müssen gemäß § 36 Abs. 1, 5 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV auf dem Sicherheitsniveau
verwahrt werden, welches auch für die Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist.
 
Welche Möglichkeiten bestehen als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel?
• Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss mit
mindestens demselben Widerstandsgrad wie der bereits vorhandene Waffenschrank
o zur Aufbewahrung des Schlüssels oder
o zur Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition
• Umrüstung eines vorhandenen Schranks durch den Hersteller mit entsprechender
Zertifizierung auf ein biometrisches Schloss oder ein Zahlenschloss (Achtung: Durch
eigenmächtige Umrüstung des Schlosses entfällt die Zertifizierung des
Waffenschranks. Eine sichere Aufbewahrung liegt dann nicht mehr vor.)
Hinweis: Sofern ein Schlüssel für einen Schrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss als
alternative Öffnungsmöglichkeit vorhanden ist, kann dieser entweder im Waffenschrank selbst, oder in
einem weiteren Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss verwahrt werden.
 Fazit:
Schlüssel in der Hosentasche geht nicht mehr.
Wer noch einen Tresor mit Schlüssel hat, muss sich im Regelfall einen weiteren Tresor zulegen.
Altbestand: Klasse B
Neubesitz: Klasse 0 oder 1
 

Schießstandrichtlinien_2012 [1.337 KB]

Waffenaufbewahrungschlussfassung vom 25.05.2009 [143 KB]

Aufbewahrung von Waffen u. Munition!!! [1.505 KB]

Schärferes Waffenrecht [240 KB]

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